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Haben Sie noch Fragen zur Mitgliedschaft im BDS Bayern? Wir freuen uns über Ihren Anruf unter der 0 89 / 540 56 0.

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Hinweis zur Mitgliedschaft

Mit der Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er die jeweils gültige Satzung und Beitragsordnung anerkennt. Die Mitgliedschaft kann jährlich – erstmalig zum Ablauf des dem Beitritt folgenden Jahres – schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder per E-Mail jeweils bis zum 30. September gegenüber der Hauptgeschäftsstelle gekündigt werden.

Auszug aus der Beitragsordnung

Der Mitgliedsbeitrag ist der Selbstveranlagung der Mitglieder überlassen, jedoch beträgt der Mindestbeitrag ab dem 01.01.2020 für Neumitglieder im Beitrittsjahr:

Jahresbeitrag anteilliger Monatsbeitrag
für unmittelbare Mitglieder (§4 Ziffer 1 der Satzung) € 190,00 € 15,90
für unmittelbare Mitglieder, die auch Mitglied sind im Versorgungswerk mittelständischer Arbeitgeber e.V. des BDS Bayern € 110,00 € 9,20
für unmittelbare Neumitglieder (Jungunternehmer) im Jahr der Gründung und in den beiden Folgejahren (Neugründung oder Betriebsübernahme) gegen Nachweis € 95,00 € 7,50
für Mitglieder, die wegen Alters, Invalidität oder aus sonstigen Gründen, ohne Arbeitnehmer zu werden, ihren Betrieb aufgeben € 30,00

Sonstiges:

Der Beitrag der unmittelbaren Mitglieder ist jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.

Die Umstellung des Mitgliedsbeitrags für bestehende Mitgliedschaften von unmittelbaren Mitgliedern auf die reduzierten Beiträge erfolgt nur auf schriftlichen Antrag an die Hauptgeschäftsstelle mit Wirkung ab dem jeweils darauffolgenden Kalenderjahr.

Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2020 in Kraft. Sie wurde in der vorliegenden Fassung von der Generalversammlung 2019 beschlossen.